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   BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71   

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https://dejure.org/1971,4187
BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71 (https://dejure.org/1971,4187)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1971 - 1 StR 278/71 (https://dejure.org/1971,4187)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 278/71 (https://dejure.org/1971,4187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines gewerbsmäßigen Verhaltens durch Spritschmuggel - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    Dabei bestehen Anhaltspunkte für Mittäterschaft namentlich dann, wenn der Teilnehmer den Geschehensablauf derart mitbeherrscht, daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängen (BGHSt 8, 393, 396) [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55].

    In solchen Fällen kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Angeklagte sich an einer bereits in Ausführung begriffenen Straftat im Einverständnis mit den bisherigen Tätern beteiligt (BGHSt 2, 344, 345 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH, Urteil vom 28. Juni 1960 - 1 StR 265/60) und wenn er unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 173/69) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    In solchen Fällen kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Angeklagte sich an einer bereits in Ausführung begriffenen Straftat im Einverständnis mit den bisherigen Tätern beteiligt (BGHSt 2, 344, 345 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH, Urteil vom 28. Juni 1960 - 1 StR 265/60) und wenn er unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 173/69) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).
  • BGH, 23.09.1969 - 1 StR 173/69

    Zubilligung der Milderungsgründe des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Zufügung

    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    In solchen Fällen kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Angeklagte sich an einer bereits in Ausführung begriffenen Straftat im Einverständnis mit den bisherigen Tätern beteiligt (BGHSt 2, 344, 345 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH, Urteil vom 28. Juni 1960 - 1 StR 265/60) und wenn er unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 173/69) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).
  • RG, 27.11.1923 - IV 398/23

    Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die

    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    Die Mehrheit von selbständigen Einzelhandlungen bildet vielmehr gerade die regelmäßige Erscheinungsform der Gewerbsmäßigkeit (RGSt 58, 19, 20; BGH bei Dallinger, MDR 1966, 24; BGH, Urteil vom 27. November 1969 - 3 StR 167/69).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    In solchen Fällen kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Angeklagte sich an einer bereits in Ausführung begriffenen Straftat im Einverständnis mit den bisherigen Tätern beteiligt (BGHSt 2, 344, 345 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH, Urteil vom 28. Juni 1960 - 1 StR 265/60) und wenn er unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 173/69) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).
  • BGH, 27.11.1969 - 3 StR 167/69
    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    Die Mehrheit von selbständigen Einzelhandlungen bildet vielmehr gerade die regelmäßige Erscheinungsform der Gewerbsmäßigkeit (RGSt 58, 19, 20; BGH bei Dallinger, MDR 1966, 24; BGH, Urteil vom 27. November 1969 - 3 StR 167/69).
  • BGH, 20.05.1952 - 2 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    Sie ist nicht etwa davon ausgegangen, daß jeder, der sich in eigennütziger Weise an einem Schmuggelunternehmen beteiligt, als Mittäter angesehen werden müsse (vgl. hierzu BGH NJW 1952, 945 mit Anm. Hartung), sondern sie hat den Täterwillen bei dem Angeklagten - abgesehen von seinem erheblichen wirtschaftlichen Interesse - vor allem daraus abgeleitet, daß der von ihm unter Entfaltung einer erheblichen persönlichen Initiative geleistete Beitrag für das Gelingen der Schmuggeltransporte von entscheidender Bedeutung war und daß er deshalb auch jeweils die Tatherrschaft hatte (UA S. 16).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 282/51
    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe kommt es nicht entscheidend auf die Art der Beteiligung an der Tatausführung, sondern auf die innere Willensrichtung des Beteiligten an (BGH, Urteile vom 29. Februar 1952 - 1 StR 282/51 - und vom 9. Januar 1962 - 1 StR 459/61).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 459/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe kommt es nicht entscheidend auf die Art der Beteiligung an der Tatausführung, sondern auf die innere Willensrichtung des Beteiligten an (BGH, Urteile vom 29. Februar 1952 - 1 StR 282/51 - und vom 9. Januar 1962 - 1 StR 459/61).
  • BGH, 28.06.1960 - 1 StR 265/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
    In solchen Fällen kann Mittäterschaft selbst dann gegeben sein, wenn der Angeklagte sich an einer bereits in Ausführung begriffenen Straftat im Einverständnis mit den bisherigen Tätern beteiligt (BGHSt 2, 344, 345 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH, Urteil vom 28. Juni 1960 - 1 StR 265/60) und wenn er unter dem Einfluß eines anderen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 23. September 1969 - 1 StR 173/69) oder gar unter dem Druck des Haupttäters gehandelt hat (BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58).
  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

    Sie hat den Täterwillen bei dem Angeklagten nicht nur aus seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse abgeleitet (der Angeklagte erhielt einen Anteil an den erschlichenen Subventionen - UA S. 10), sondern vor allem daraus, daß der von ihm unter Entfaltung erheblicher persönlicher Initiative geleistete Beitrag für das Gelingen der Abschöpfungserschleichung von entscheidender Bedeutung war und daß er deshalb auch jeweils die Tatherrschaft hatte; dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß der Verdienst des Angeklagten geringer als der Gewinn Kellers gewesen sein mag (ebenso BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 278/71 - für einen Fall des Spritschmuggels).
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der

    Hieraus wird man nicht ohne weiteres entnehmen können, daß die allgemeinen Grundsätze über die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft, welche unter Umständen - bei gegebenem Mittätervorsatz - sogar ganz geringfügige Tatbeiträge, z.B. die bloße Mitwirkung an Vorbereitungshandlungen genügen lassen (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123; 16, 12; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 278/71), ohne jede Einschränkung auch für § 122 Abs. 3 StGB zu gelten hätten.
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